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Regeln für unsere Mandatsträger

Wir bekennen uns zu einigen grundsätzlichen Regeln, die alle Mandatsträger einzuhalten haben, die durch und für die LSD-Partei in öffentliche Ämter gewählt wurden. Diese Reglen sind für uns Grundbedingung für eine funktionierende, unserem Grundgesetz und unseren Vorstellungen entsprechende Demokratie:

  • Es gibt keinerlei Fraktionszwang. Jeder Abgeordnete in Bundes- oder Landesparlamenten ist, wie im
    Gesetz vorgesehen, einzig und alleine gegenüber seinem Gewissen und dem Volke verantwortlich.
     
  • Mandatsträger der LSD-Partei sind jederzeit bereit, sich auf Verlangen des Parteivorstandes einem Drogentest zu unterziehen.
    Bei Nachweis von Drogenmissbrauch treten sie aus Verantwortung gegenüber der Bevölkerung von ihren Ämtern zurück.
     
  • Wir erwarten, dass Mandatsträger regelmäßig an Sitzungen ihrer Gremien teilnehmen.
    Wer als Abgeordneter oder sonstiger Mandatsträger eine Vollzeitbeschäftigung im öffentlichen Auftrag annimmt und sich dafür
    aus öffentlichen Mitteln entlohnen lässt, hat dieses Amt dadurch zu würdigen, dass die Person mit vollem Einsatz dieses Amt
    wahrnimmt und nicht einen großen Teil der Leistungszeit mit zusätzlich bezahlten Nebentätigkeiten verbringt.
     

Weitere Punkte können und/oder werden folgen, soweit sie sich als Grundwert herausstellen.